Programmlinie für Berufstätige
Wer kann sich bewerben?
Baden-Württembergische Berufstätige:
- Bewerber/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ihre Ausbildung überdurchschnittlich abgeschlossen haben oder sonstige besondere Leistungen nachweisen können (z.B. Teilnahme an einem Berufswettbewerb o.ä.)
- Schüler/-innen von Meister-, Techniker- und anderen Fachschulen mit überdurchschnittlichen Leistungen
- Absolventen/-innen von Meister- und Technikerschulen mit überdurchschnittlich gutem Abschluss
Ausländische Berufstätige:
- Berufstätige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder entsprechender Qualifikation und besonderen Leistungen
Welche finanziellen Leistungen bietet mir das
Baden-Württemberg-STIPENDIUM?
- ein monatliches Basisstipendium von 800 oder 900 Euro für Verpflegung, Unterkunft und Reisekosten
- Sprachkurse werden bei Bedarf mit bis zu 500 Euro gefördert
- Studiengebühren und Kosten für Weiterbildungskurse können je nach Art und Höhe ebenfalls bezuschusst werden
Wie lange werde ich gefördert?
Praktika werden über einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten gefördert, Weiterbildungen für einen Zeitraum von 2 bis 11 Monaten.
Eine Förderung durch das Baden-Württemberg Stipendium kann nur bewilligt werden, bevor das Praktikum oder die Weiterbildung angetreten wird. Eine Rückwirkende Vergabe des Stipendiums ist nicht möglich.

