Programmlinie für Berufstätige

Wer kann sich bewerben?

Baden-Württembergische Berufstätige:

  • Bewerber/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ihre Ausbildung überdurchschnittlich abgeschlossen haben oder sonstige besondere Leistungen nachweisen können (z.B. Teilnahme an einem Berufswettbewerb o.ä.)
  • Schüler/-innen von Meister-, Techniker- und anderen Fachschulen mit überdurchschnittlichen Leistungen
  • Absolventen/-innen von Meister- und Technikerschulen mit überdurchschnittlich gutem Abschluss

Ausländische Berufstätige:

  • Berufstätige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder entsprechender Qualifikation und besonderen Leistungen

Welche finanziellen Leistungen bietet mir das
Baden-Württemberg-STIPENDIUM?

  • ein monatliches Basisstipendium von 800 oder 900 Euro für Verpflegung, Unterkunft und Reisekosten
  • Sprachkurse werden bei Bedarf mit bis zu 500 Euro gefördert
  • Studiengebühren und Kosten für Weiterbildungskurse können je nach Art und Höhe ebenfalls bezuschusst werden

Wie lange werde ich gefördert?

Praktika werden über einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten gefördert, Weiterbildungen für einen Zeitraum von 2 bis 11 Monaten.

Eine Förderung durch das Baden-Württemberg Stipendium kann nur bewilligt werden, bevor das Praktikum oder die Weiterbildung angetreten wird. Eine Rückwirkende Vergabe des Stipendiums ist nicht möglich.

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