Zielgruppe:
Studierende mit guten bis sehr guten Leistungen aus AKP-Staaten, LDCs und weiteren Ländern (alle übrigen Länder des afrikanischen Kontinents sowie Bolivien, Indien, Kolumbien, Palästina, Peru, Venezuela und Vietnam), die einen Studienaufenthalt an einer baden-württembergischen Hochschule verbringen möchten bzw. Studierende mit guten bis sehr guten Leistungen aller staatlichen und einiger Hochschulen in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg, die einen Auslandsaufenthalt an einer Hochschule in einem der genannten Ländern verbringen möchten. Es gelten generell die Regeln des Normalprogramms und es können keine kompletten Abschlüsse, sondern nur der Austausch von 1-2 Semestern gefördert werden.
Bewerbungen:
Informationen zur Bewerbung für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM erhalten Sie beim Akademische Auslandsamt oder im International Office an der jeweiligen Hochschule in Baden-Württemberg. Bewerbungen können nicht direkt bei der Baden-Württemberg Stiftung eingereicht werden!
So verläuft das Bewerbungsverfahren:
Die baden-württembergischen Hochschulen nehmen die Vorauswahl der Bewerbungen im Rahmen ihres jeweiligen Auswahlverfahrens und ggf. in Abstimmung mit der ausländischen Hochschule vor. Zur Entscheidung über die Stipendienvergabe werden die Auswahlvorschläge der Hochschulen über den Projektträger an die Baden-Württemberg Stiftung übermittelt.
Sonderregelungen für die regionale entwicklungspolitische Komponente:
• vom Prinzip der Gegenseitigkeit kann abgewichen werden.
• es muss noch KEINE Partnerschaft zwischen der baden-württembergischen und der ausländischen Hochschule bestehen. Die REK kann dafür genutzt werden, internationale Hochschulkooperationen mit den AKP-Staaten und LDCs aufzubauen.
• die Mindeststipendiendauer wurde im Vergleich zum Normalprogramm von 3 auf 2 Monate reduziert.